Nutzen Sie die Checkliste für Ihren PKW als Grundlage.
Allgemeines:
- Fahrräder, Dachboxen etc. so befestigen, dass sie weder behindern noch scharfkantig hervorstehen und sich bei einem Bremsmanöver nicht lösen können.
Innenraum:
- Sind alle Be- und Entlüftungen funktionstüchtig und unverbaut?
- Alle losen Teile, das Mobiliar und Gepäckstücke sollten gesichert sein, damit sie sich bei einem Bremsmanöver nicht verselbständigen.
- Schließen alle Fenster und Luken ordnungsgemäß?
Gasanlage:
- Wenn die Gasheizung älter als zehn Jahre ist, sollte diese vor der TÜV-Prüfung vom Hersteller überholt werden.
- Bitte die Gas-Prüfbescheinigung bereithalten. Falls keine vorliegt, muss diese Untersuchung vorher durchgeführt werden.
- Wenn ein Gastank eingebaut ist, benötigen Sie auch dafür eine Prüfbescheinigung. Ist der Gastank älter als zehn Jahre, muss dieser gesondert begutachtet werden.
- Der Betriebsdruck der Gasanlage muss durch ein Schild gekennzeichnet sein.
- Gasflaschen und -kästen dürfen nicht mit Gepäck oder ähnlichem zugestellt werden. Vor allem die Entlüftungsöffnung muss frei bleiben.
Beim Wohnwagen-Check sind zusätzlich zum PKW (Checkliste für Ihren PKW) einige spezielle Besonderheiten zu beachten:
- Gepäck und Inneneinrichtung sollten sicher verstaut sein.
- Auflaufweg der Bremse testen.
- Sind die Gestänge und Seilzüge in Ordnung?
- Ist das Ersatzrad mit doppelter Verliersicherung befestigt?
Wir haben Ihnen Listen zusammen- gestellt, damit Sie vorher noch mal selber checken können, wie Sie Ihr Fahrzeug am besten vorbereiten können.
Folgende Ausrüstung muss an Bord sein:
- Warndreieck/-weste
- Zugelassener Verbandskasten nicht überaltert
- Intakte Spiegel außen und innen
Beleuchtung:
- Alle Lampen, auch die Kontrolllampen im Inneren des Fahrzeugs, müssen hell und gleichmäßig stark leuchten.
- Die Reflektoren der Scheinwerfer dürfen nicht erblindet und die Leuchtengehäuse nicht beschädigt sein.
Bremsentest:
- Die Feststellbremse sollte leicht bedienbar sein, d.h. leicht lös- und feststellbar, der Hebelweg darf nicht zu groß sein.
- Funktioniert die Fußbremse rechtzeitig und kräftig?
- Auch bei schärferem Bremsen muss das Fahrzeug in der Spur bleiben.
- Die Pedalgummis müssen vorhanden und in einem guten Zustand sein.
- Alter der Bremsflüssigkeit kontrollieren
Reifencheck:
- Ein Mindestprofil von 1,6 mm muss vorhanden sein, um die Prüfung zu bestehen. Für Ihre Sicherheit sollten Sie Sommerreifen ab einem Restprofil von 2 mm und Winterreifen ab 4 mm erneuern.
- Reifen und Felgen dürfen nicht durch Risse, Beulen oder Schnitte beschädigt sein.
- Ist die zulässige Bereifung montiert
Lenkanlage:
- Die Lenkung sollte leichtgängig, zielgenau und ohne Spiel zu bedienen sein.
- Das Lenkrad darf weder flattern noch auffällige Geräusche verursachen
- Die Lenkung muss bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung bleiben
Korrosion am Fahrzeug:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob sich Korrosion am Unterboden, an tragenden Teilen oder am Auspuff befindet.
Maßnahmen gegen einen Brand im Motorraum:
- Im Motorraum sollten keine losen Leitungen oder überflüssigen Teile liegen.
- Die Batterie muss sachgemäß installiert und befestigt sein.
Geräuschverhalten:
- Das Fahrzeug darf keine ungewöhnlichen Geräusche machen.
- Die gesamte Auspuffanlage muss sich in einem guten Zustand befinden.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Hauptuntersuchung (HU) u.a. das Ziel der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Ab dem 1.1.2010 ist die bisher eigenständige Abgasuntersuchung vollständiger Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos.
- Mängel-Beseitigungsfrist
Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben.
- Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
Der Fahrzeughalter muss den HU – Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Und ihn auf Verlangen vorweisen können.
- Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung
In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz bemühen. Eine Zweitschrift erhalten Sie bei uns kurzfristig gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
- Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreitung der Vorführfrist für PKW und Krafträder
Wichtig für unsere Kunden:
Der Prüfingenieur erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
– Zwei bis vier Monate: € 15,-
– Vier bis acht Monate: € 25,-
– Mehr als 8 Monate: € 60,- sowie 1 Punkt in Flensburg
Suchen Sie eine Fachwerkstatt auf. Lassen Sie sämtliche Mängel beheben, die der Sachverständige an Ihrem Fahrzeug festgestellt hat. Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung kommen. Dann bezahlen Sie für die Nachuntersuchung eine geringere Gebühr.
Überziehen Sie diesen Zeitraum, wird eine neue Haupt- oder Abgasuntersuchung bei voller Gebühr fällig.
Die Fristen hat übrigens der Gesetzgeber festgelegt. Er drängt darauf, dass alle Fahrzeuge den gängigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Und die Abgasuntersuchung dient der Verringerung des Schadstoff-Ausstoßes.
Die Prüfingenieure konzentrieren sich bei der Haupt- und Abgasuntersuchung auf die Technik. Sie untersuchen rund 160 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten Punkte die sich die Prüfer ansehen:
- Allgemeines
Liegen Fahrzeugschein bzw die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und gegebenenfalls die Nachweise von Änderungsabnahmen oder eine Allgemeine Betriebserlaubnisse etc. vor
- Ausrüstung
Kennzeichen, Warndreieck, Hupe, Tacho, Heizungsgebläse, Funkentstörung etc.
- Sichtverhältnisse
Zustand Windschutzscheibe, Waschanlage, Scheibenwischer und Rückspiegel etc.
- Lichttechnische Einrichtungen und elektrische Ausrüstung
Scheinwerfer, Scheinwerfereinstellung, Reflektoren, Leuchtweitenregulierung,
Zustand Leuchtengehäuse, Kontrollleuchten, Befestigung Batterie, Abblendlicht,
Fernlicht, Brems-, Schlussleuchten etc.
- Bremsanlagen
Wirkung, Pedalweg, Pedal- und Hebelweg, Freigängigkeit,
Zustand der Bremsflüssigkeit und Bremsflüssigkeitsstand, Gummiauflage
Bremspedal, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Belagstärke,
Bremstrommeln und -scheiben etc.
- Bereifung/Räder
Schäden, Profiltiefe, Reifengröße und –bezeichnung, Laufrichtung, Zustand
und Befestigung der Felgen, Verschleißbild der Lauffläche, etc.
- Fahrgestell und Aufbau
Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Kraftstofftank und –leitungen, Ölverlust etc.
- Abgas- und Geräuschverhalten
Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten,
Fehleranzeige der Warn- und Kontrollleuchten
- Lenkanlagen
Leichtgängigkeit, Spiel, Lenkradschloss, etc.
Zulässigkeit von technischen Änderungen und Anbauteilen