Was der Gesetzgeber vorschreibt

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Hauptuntersuchung (HU) u.a. das Ziel der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Ab dem 1.1.2010 ist die bisher eigenständige Abgasuntersuchung vollständiger Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos.

  • Mängel-Beseitigungsfrist
    Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben.
  • Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
    Der Fahrzeughalter muss den HU – Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Und ihn auf Verlangen vorweisen können.
  • Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung
    In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz bemühen. Eine Zweitschrift erhalten Sie bei uns kurzfristig gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
  • Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreitung der Vorführfrist für PKW und Krafträder
    Wichtig für unsere Kunden:
    Der Prüfingenieur erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
    – Zwei bis vier Monate: € 15,-
    – Vier bis acht Monate: € 25,-
    – Mehr als 8 Monate: € 60,- sowie 1 Punkt in Flensburg