Fahrzeugprüfung !
 
Check-up für Ihr Auto
Ihr Auto hat die Plakette nicht bekommen?
Was der Gesetzgeber vorschreibt
Wie bereite ich mich auf den Termin zur Hauptuntersuchung vor?

   

Check-up für Ihr Auto

Die Prüfingenieure konzentrieren sich bei der Haupt- und Abgasuntersuchung auf die Technik. Sie untersuchen rund 160 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten Punkte die sich die Prüfer ansehen:


Ausrüstung
    Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Verbandskasten, Funkentstörung etc.

Lichttechnische Einrichtungen
    Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schlussleuchten etc.

Bremsanlagen
    Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Belagstärke,
    Bremstrommeln und  -scheiben etc.

Bereifung/Räder
    Schäden, Profiltiefe etc.

Fahrgestell und Aufbau
    Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer,     Radlager, Achskörper, Ölverlust etc.

Feuersicherheit
    Kraftstoff/Gasanlagen, elektrische Leitungen und Anlage

Abgas- und Geräuschverhalten
    Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten

Lenkanlagen
    Leichtgängigkeit, Spiel etc.
    
Zulässigkeit von technischen Änderungen und Anbauteilen

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Ihr Auto hat die Plakette nicht bekommen?

Suchen Sie eine Fachwerkstatt auf. Lassen Sie sämtliche Mängel beheben, die der Sachverständige an Ihrem Fahrzeug festgestellt hat. Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung kommen. Dann bezahlen Sie für die Nachuntersuchung eine geringere Gebühr.

Überziehen Sie diesen Zeitraum, wird eine neue Haupt- oder Abgasuntersuchung bei voller Gebühr fällig.

Die Fristen hat übrigens der Gesetzgeber festgelegt. Er drängt darauf, dass alle Fahrzeuge den gängigen Sicherheitsvor schriften entsprechen. Und die Abgasuntersuchung dient der Verringerung des Schadstoff-Ausstoßes.

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Was der Gesetzgeber vorschreibt

Rückdatierung
Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Haupt- und Abgasunter-suchung durch Hinausschieben nicht mehr möglich.

Beispiel: HU oder AU im März – Vorführung jedoch erst im April – neue Plakette rückwirkend für März.

Verkürzung der Mängel-Beseitigungsfrist
Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben.

Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Und ihm auf Verlangen vorweisen können.

Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung
In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz bemühen. Eine Zweitschrift erhalten Sie bei uns kurzfristig gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.

Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreitung der Vorführfrist für PKW und Krafträder
Wichtig für unsere Kunden:
Der Prüfingenieur erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:

- Zwei bis vier Monate: € 15,-
- Vier bis acht Monate: € 25,-
- Mehr als 8 Monate: € 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg

Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:

- Zwei bis acht Monate: € 15,-
- Mehr als acht Monate: € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg

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Wie bereite ich mich auf den Termin zur Hauptuntersuchung vor?

Wir haben Ihnen Listen zusammengestellt, damit Sie vorher noch mal selber checken können, wie Sie Ihr Fahrzeug am besten vorbereiten können.

Hier die Checkliste für Ihren PKW
Hier die Checkliste für Ihren Wohnwagen
Hier die Checkliste für Ihr Wohnmobil
Hier die Checkliste für Ihr Motorrad

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Alle Untersuchungen
erfolgen im Namen
 und für Rechnung der
GTÜ
Gesellschaft
für Technische
Überwachung mbH
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